Was zahlen die Krankenkassen?

2013 wurden die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Hörgeräte deutlich erhöht und die beidohrige Versorgung als Regelversorgung festgelegt.  Die Vertragspreise mit den einzelnen Krankenkassen liegen bewegen sich zwischen 650 € und rund 740 €, bei hochgradig Schwerhörigen bis maximal 840 €. Grundsätzlich steht jedem Schwerhörigen in der Regel nach sechs Jahren ein neues Hörgerät zu, sollte sich der Hörvermögen drastisch verändern, sodass das aktuelle Gerät nicht mehr ausreicht, dann kann nach Prüfung durch die Krankenkassen auch schon früher eine Neuversorgung erfolgen.
Für alle Geräte, deren Kosten die Kassen ganz oder teilweise übernehmen, gibt es Mindeststandards. So muss das Hörgerät mit Digitaltechnik ausgestattet sein und mindestens drei Programme für unterschiedliche Hörsituationen zur Auswahl haben. Die Frequenzeinstellung erfolgt in mindestens 6 Frequenzbereichen (Kanäle), damit es optimal auf den Hörverlust eingestellt werden kann. Außerdem muss es Störgeräusche sowie Rückkopplungen unterdrücken können. Teurere Geräte bieten mehr Komfort oder sind unauffälliger. Es gibt viele Extra-Ausstattungen, wie zum Beispiel eine Fernbedienung oder App-Steuerung, Bluetooth-Anbindung zum Smartphone oder Fernsehen, besonders gute Klangqualitäten zum Musikhören oder ein besonderes Design.

Die privaten Krankenkassen haben unterschiedliche Erstattungssätze je nach Vertrag, der Durchschnitt liegt bei rund 1500 € pro Gerät.

Die einzelnen Preiskategorien können Sie hier nachlesen.

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